Gefäßbestellung und Gefäß- oder Personenänderung für private Haushalte



Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Birkenfeld sind alle Eigentümer von bewohnten
Grundstücken, auf denen Abfälle aus privaten Haushalten anfallen, laut Satzung dazu verpflichtet, ihre
Grundstücke an die Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen.
Über die Müllgebühr wird nicht nur die Einsammlung und Entsorgung des Hausmülls finanziert, sondern
auch die Einsammlung und Beseitigung von Restsperrmüll, sowie die Sammlung und Verwertung von
Altpapier, Bioabfällen, Holzsperrmüll, Metallschrott, Elektronikschrott, Grüngut und Gartenabfälle,
Bauschutt usw.
Daher haben z. B. auch nur private Haushalte ein Anrecht auf Abholung von Sperrmüll.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Gefäßbestellung bzw. Gefäß- oder Personenänderung
mit zu teilen.


Was ist zu beachten?


1. Änderungen teilt der Hauseigentümer oder dessen gesetzlicher Vertreter (z. B. Hausverwaltung)
schriftlich mit. Mieter müssen sich daher bei Änderungen an ihren Vermieter wenden.
2. Alle im Haushalt wohnenden Personen müssen angemeldet werden, auch Kleinkinder.
3. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen und der
Anzahl und Größe der Abfallbehältnisse (siehe Gebührensatzung des Landkreises Birkenfeld).
4. Gefäßänderungen (Neubestellung, Tausch, Abholung) müssen bis zum 15. des Monats für den
Folgemonat schriftlich bei uns eingereicht werden.
5. Teilen Sie uns bitte immer rechtzeitig mit, wenn ein Gefäß nicht mehr benötigt wird.
Rückwirkend kann keine Erstattung der Gebühren erfolgen, unabhängig davon, ob das
Behältnis auch tatsächlich genutzt wurde.
6. Abfallbehältnisse sind immer einem Grundstück (Straße und Hausnummer) fest zugeordnet.
Bitte lassen Sie daher Ihre Gefäß an der „alten Adresse" stehen, wenn Sie umziehen und teilen
Sie uns rechtzeitig die Änderung mit. Sie erhalten für Ihre neuen Adresse ein anderes Müllgefäß.
7. Der Antrag auf Änderung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Entweder über die Änderungsanzeige oder formlos per e-Mail: buchhaltung@egb-bir.de, per Fax:
06782/9989-44 oder per Post an die Anschrift: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Birkenfeld,
Schloßallee 9, 55765 Birkenfeld.
Teilen Sie uns bitte in jedem Fall die vollständige Adresse und eine Telefonnummer mit, unter
der Sie tagsüber erreichbar sind.
Gerne nehmen wir Ihre Änderungen auch persönlich im Verwaltungsgebäude in Birkenfeld zu den
gewohnten Öffnungszeiten entgegen.


Gebühren


Die Jahresgebühr für private Haushalte gemäß der Gebührensatzung des Landkreises Birkenfeld, seit
dem 01.01.2015 unverändert gültig, beträgt

  • a) pro Person (Haushaltsmitglied) 19,80 Euro

zuzüglich

  • für eine 60 Liter Mülltonne bei 14täglicher Entleerung 152,40 Euro
  • für eine 80 Liter Mülltonne bei 14täglicher Entleerung 192,00 Euro
  • für eine 120 Liter Mülltonne bei 14täglicher Entleerung 268,80 Euro
  • für eine 240 Liter Mülltonne bei 14täglicher Entleerung 516,00 Euro
  • für einen 0,66 cbm Container bei einmaliger wöchentl. Entleerung 2.607,60 Euro
  • für einen 0,66 cbm Container bei jeder weiteren wöchentl. Entleerung 2.520,40 Euro
  • für einen 0,66 cbm Container bei 14täglicher Entleerung 1.364,40 Euro
  • für einen 0,66 cbm Container bei vierwöchentlicher Entleerung 726,00 Euro
  • für einen 1,1 cbm Container bei einmaliger wöchentl. Entleerung 4.006,80 Euro
  • für einen 1,1 cbm Container bei jeder weiteren wöchentlichen Entleerung 3.946,00 Euro
  • für einen 1,1 cbm Container bei 14täglicher Entleerung 2.108,40 Euro
  • für einen 1,1 cbm Container bei vierwöchentlicher Entleerung 1.096,80 Euro

Welche Behältergröße ist zu wählen?


In der Regel gilt ein Fassungsvermögen von 7,5 Liter pro Woche und Haushaltsmitglied als ausreichend.
Die Hausmüllabfuhr erfolgt 14-täglich. Daher beläuft sich das Fassungsvermögen umgerechnet für zwei
Wochen auf 15 Liter pro Haushaltsmitglied.
Das bedeutet, dass ein Haushalt mit bis zu 4 Personen mindestens ein Behältnis von 60 Liter, ein
Haushalt mit bis zu 6 Personen mindestens ein Behältnis von 80 Litern und ein Haushalt ab 7 Personen
ein Behältnis von mindestens 120 Litern Fassungsvermögen vorzuhalten hat.
Es gibt die Möglichkeit, bei anschlusspflichtigen Grundstücken mit mehreren Haushaltungen (z. B.
Mehrfamilienhäusern) und für mehrere unmittelbar benachbarte anschlusspflichtige Grundstücke auf
Antrag eine Müllgemeinschaft zu bilden. Die anschlusspflichtigen Haushaltungen bzw. Grundstücke
können sich ein oder mehrere Müllgefäße mit entsprechender Kapazität nach Maßgabe teilen (siehe
oben). Die an einer solchen Müllgemeinschaft beteiligten Grundstückseigentümer müssen schriftlich
einen Verantwortlichen benennen.
Wenn Sie an einer solchen Müllgemeinschaft Interesse haben, stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen
zur Verfügung unter Telefonnummer 06782 9989-25 oder buchhaltung@awb-bir.de .


Bitte beachten:


Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Birkenfeld muss der Pflichtige (der Eigentümer) im
Sinne des § 7 dem AWB jedes anschlusspflichtig Grundstück schriftlich anzeigen. Ferner hat er über Art
und Umfang der hierauf anfallenden und überlassungspflichtigen Abfälle sowie die Zahl der auf dem
Grundstück wohnenden Personen Auskunft zu geben. Beim Wechsel sind sowohl der bisherige als auch
der neue Pflichtige (neuer Eigentümer) anzeigepflichtig. Eine derartige Anzeige ist auch dann zu
erstatten, wenn Änderungen eingetreten sind.
Wir weisen darauf hin, dass ordnungswidrig im Sinne des § 17 Abs. 5 der Landkreisordnung handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Abs. 1 oder 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises
Birkenfeld seiner Anzeige- oder Auskunftspflicht nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder unrichtig
nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Haben Sie weitere Fragen?
Sie erreichen uns telefonisch 06782 9989-25 oder per e-Mail unter buchhaltung@awb-bir.de .

 

 

 

AWB Birkenfeld respektiert Ihre Privatsphäre

 

Transparenz und Ihre Privatsphäre sind uns wichtig.
Warum Cookies? Einfach weil sie helfen, die Website nutzbar zu machen und Ihre Browsererfahrung zu verbessern.
Klicken Sie auf „Akzeptieren", um die Cookies zu akzeptieren und mit der Seitennutzung fortzufahren.
Lesen Sie hier unsere Datenschutzerklärung.

Nur die zum Besuch der Seite nötigen Cookies verwenden.
Notwendige und Statistik-Cookies nutzen.
Nehmen Sie Kontakt auf!
senden